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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Visa Direct Österreich

  1. Vertragsabschluß
    1. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die vollständigen Unterlagen beim Auftragnehmer (VISA DIRECT) eingereicht hat, die Möglichkeit der Bearbeitung im Rahmen der Terminvorgabe durch den Auftraggeber gegeben ist und die Zuständigkeit des Auftraggebers entsprechend der Bestimmungen der ausländischen Vertretungen vorhanden ist.
    2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
  2. Preise
    1. Die Preise für die Dienstleistungen (Einreichung der Visum-Unterlagen bei ausländischen Vertretungen und Abholung der Pässe) errechnen sich nach den jeweils gültigen Preisen gemäß Preisliste zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    2. Die Kosten für Nebenleistungen (Versand, Transport, Boten, Telefon u.ä.), Fremdleistungen sowie die Gebühren der ausländischen Vertretungen und in- und/ oder ausländischer Behörden sind in den Preisen nicht enthalten, werden jedoch im Detail in der Rechnung ausgewiesen.
    3. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers besteht auch dann, wenn seitens der ausländischen Vertretungen einem Visum – oder Paßantrag nicht oder nicht in der gewünschten Zeitspanne entsprochen wurde.
  3. Zahlung
    1. Der Preis für die Dienstleistung und die verauslagten Kosten für Nebenleistungen gem. Punkt II.2 wird dem Auftraggeber in der Regel mit der Rücksendung des Reisepasses/der Reisepässe in Rechnung gestellt. Barzahlung oder Anzahlung bei Antragstellung kann vom Auftragnehmer verlangt werden.
    2. Die Rücksendung des Reisepasses/der Reisepässe erfolgt nach Vereinbarung (z.B.Express-Sendung der Post <EMS>, Übergabeeinschreiben, Nachnahmesendung, Kurier etc.) Der jeweilige Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung promt und ohne jeden Abzug fällig. An Private erfolgt die Rücksendung des Reisepasses/der Reisepässe und Rechnungslegung per Nachnahmesendung der Post.
    3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel etc. werden nicht an Zahlungsstatt angenommen.
    4. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel besteht.
    5. Verzugszinsen werden bei Unternehmergeschäften mit 8% p.m. über dem gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, bei Verbraucher mit 4 % p.m. berechnet.
    6. Für Rechnungen, die nicht in der angegebenen Zahlungsfrist beglichen werden und eine Mahnung auslösen, hat der Auftraggeber eine Mahngebühr in Höhe von € 10.- zu zahlen.
  4. Haftung/ Haftungsbeschränkung
    1. Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wenn er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht hat. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ausdrücklich wird die Haftung für jegliche Ansprüche – gleich welchen Rechtsgrundes – ausgeschlossen für Schäden und Folgeschäden, die durch die Post, Bahn, Kurierdienste und/oder Fluggesellschaften im In- und Ausland verursacht werden bzw. zu verantworten sind ( z.B. Flugstreichungen, Verspätungen, Verlust von Postsendungen, Streik, höhere Gewalt).
    2. Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht
      1. für unrichtige oder/ und unvollständige Angaben in den Unterlagen, die durch den Auftraggeber übergeben bzw. nach Prüfung durch diesen zu verantworten sind,
      2. für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang beantragter Visa durch die jeweilige ausländische Vertretung, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Beschaffung der Visa beauftragt hat, es sei denn, die Verzögerung ist durch grobes Verschulden des Auftragnehmers entstanden.
  5. Rücktritt
    1. Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag sind durch diesen alle bis zum Zeitraum des Rücktritts angefallenen Kosten, einschließlich der Kosten aus Nebenleistungen gem. Punkt II.2 zu zahlen.
  6. Datenschutz
    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
    3. Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Stand: 1. Mai 2007

 

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